Schulreglement

Schulreglement

1.  Sicherheit und Risiko
Für Garderobe und persönliche Effekten übernimmt die Schule keine Haftung. Die Teilnahme am Yogaunterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Schwangerschaft sowie bereits vorhandene Krankheiten, Verletzungen jeglicher Art und chronische Leiden müssen der Kursleitung vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Yoga wird mit nüchternem Magen praktiziert. Die letzte grössere Mahlzeit sollte 4 Stunden, die letzte kleinere Mahlzeit 2 Stunden zurückliegen. Zudem sollte während der Yogaklasse nichts getrunken werden.

2. Kursgeld
Das Kursgeld für das gesamte Quartal muss vor Quartalsbeginn, spätestens beim Besuch der ersten Lektion bezahlt werden. Das Kursgeld wird nach Anzahl Lektionen pro Quartal berechnet (s.Quartalsblatt). Ermässigungen (AHV/IV, Studium, Arbeitslosigkeit) werden nur bei Vorlage eines entsprechenden Beleges/Ausweises gewährt. Rückvergütungen von Quartals- oder Jahresbeiträgen: Abwesenheiten ab 1 Monat mit Arztzeugnis können berücksichtig werden. Ansonsten keine Rückerstattung möglich. Eigenmächtige Abzüge sind nicht gestattet. Unklarheiten bitte mit der Kursleitung absprechen.

3. Kompensationen
Versäumte Lektionen können in Ausnahmefällen und nur nach Absprache vor-/nachgeholt werden. Kompensationen können nicht auf das nächste Quartal übertragen werden. Ausnahme: letzte Lektion  eines Quartals. 

4. Kurswechsel
Ein Kurswechsel während eines Quartals ist nicht möglich. Wird ein Kurswechsel zum folgenden Quartal beabsichtigt, muss dies 1 Monat vor Quartalsende bekannt gegeben werden.

5. Austritt
Bitte die Kursleitung 1 Monat vor Quartalsende informieren! 

Schulreglement als PDF zum Download.